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Martin Richter
Die Entwicklung und die gegenwärtige Gestaltung 
der Militärseelsorge in Preussen
Historisch-kritische Denkschrift 
Neudruck der Ausgabe Berlin 1899 mit einer Einführung von Arnold Vogt
Bibliotheca Rerum Militarium, Quellen und Darstellungen zur Militärwissenschaft und Militärgeschichte: LII 
hg. mit Unterstützung des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes 
durch Günther Roth u. Joachim Niemeyer
Osnabrück 1991, XXIII und 203 Seiten mit 114 Seiten Dokumenten-Anhang, ISBN 3-7648-1792-5
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Inhalt
Einführung ..... V
  I. Martin Richter ..... VII
  II. Die Denkschrift ..... IX
  II.1. Die "historisch-kritischen" Aufgabe ..... IX
  II.2. Die militär- und kirchenpolitischen Intentionen ..... X
  II.3. Die wirkungsgeschichtlichen Impulse und Perspektiven ..... XIII
  III. Zusammenfassung: pars pro toto ..... XVI
  Anmerkungen ..... XIX

Die ... Militärseelsorge in Preußen ..... 1 - 203
Die ... Militärseelsorge in Preußen, Anhang Urkunden ..... 1 - 114


 
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Einführung

Bis zur Gegenwart hat die Richtersche Denkschrift aus dem Jahr 1899 anerkannte, wegweisende Fundamente für Militär- und Kirchengeschichte gelegt und anregend auch auf die Politik-, Staats- und Geisteswissenschaften gewirkt. Für den Erfolg des Unternehmens gab es mehrere Gründe:
1. die persönliche und wissenschaftliche Kompetenz des Autors,
2. das interdisziplinäre Erkenntnispotential seiner Forschungsergebnisse,
3. das Vertrauen und die Erwartungen höchster militärischer und kirchlicher Behörden, eine grundsätzliche Entscheidungs- und Orientierungshilfe aus der Richterschen Arbeit zu gewinnen für eine grundlegende, dauerhafte Ausformung der Beziehungen zwischen den Kirchen und den Streitkräften.

Die Fragen, die damals mit Hilfe der Richterschen Denkschrift beraten wurden, eröffneten weitreichende Zukunftsperspektiven in den Spannungsfeldern von Kirchen und Staat, Individuum und Gesellschaft, von regional(kirchlich)en und militärisch-einheitlichen Aspekten, von obrigkeitlichen und bürgerlich-liberalen Ansprüchen, von Kriegsgewalt und Friedensordnung.

--VII--
I.
Martin Richter

Martin Richter wurde am 30. 11. 1869 in Glogau geboren 1), wo sein Vater als evangelischer Divisionspfarrer der 9. Division tätig war. Dessen Versetzungen - 1873/74 als Divisionspfarrer der 11. Division sowie als Militäroberpfarrer des VI. Armeekorps nach Breslau und 1886 als Evang. Feldpropst nach Berlin - folgte auch die Familie, so daß Martin Richter zunächst das Maria-Magdalena-Gymnasium in Breslau, später das Sophien-Gymnasium in Berlin besuchte (Abschlußprüfung: 1888). Eine Fülle von Anregungen lenkte schon damals die Aufmerksamkeit und das Verständnis des jungen Richter auf das Militärkirchenwesen: so der glanzvolle berufliche Werdegang des Vaters 2), dessen hohes Ansehen 3) als ranghoher Geistlicher und als Militärbeamter, als Religionspädagoge und als Träger königlichen Vertrauens. Martin Richter studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, Leipzig und Berlin. Unter dem 28. 3. 1892 promovierte er in Leipzig zum Dr. jur. 4). Nach dem Gerichts- und Regierungsreferendariat in Merseburg (1891-1896) wurde er am 27. 5. 1896 Regierungsassessor und am 11. 6. 1897 "Hilfsarbeiter" im preußischen "Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten" (im Folgenden: Kultusministerium) 5). Dort wurde Richter engagiert, um eine historisch-kritische Denkschrift über die Militärseelsorge in Preußen zu erarbeiten - in enger Zusammenarbeit mit dem Vater, der als Feldpropst zugleich Ko-/Referent der Regierungsbehörde war. Die Denkschrift wurde von Martin Richter laut Urteil des Vaters aber "durchaus selbständig und unabhängig gefertigt" und lag einigen zentralen Staats- und Kirchenbehörden bereits im März 1898 als Aktenmanuskript vor 6). Das Ergebnis beeindruckte auf Grund seiner erstaunlich raschen Entstehung, wegen seines wissenschaftlichen Fundaments und der aktuellen dienstpraktischen Bedeutung, die allseits anerkannt wurden. Konsequenterweise kamen eine allgemeine Publikation oder zumindest der amtsinterne Druck von 100-200 Exemplaren in Betracht. Der zuständige Dezernent im Kultusministerium, Philipp Schwartzkopff, empfahl aber eine ausschließlich amtliche Drucklegung, um eine öffentliche Diskussion zu vermeiden und um die militärische Geheimhaltung zu beachten 7). Diesem Vorschlag stimmte auch das Kriegsministerium zu, das eine Vervielfältigung der Ergebnisse "nur zum amtlichen Gebrauch" der zuständigen Ministerien und kirchlichen Einrichtungen wünschte. Unter Berücksichtigung geringfügiger Veränderungen erfolgte die Drucklegung von 100 Exemplaren, die im November 1899 unter den Behörden verteilt wurden. Das Original verblieb beim Kultusministerium.
 

--VIII--
War die bloße Drucklegung der Denkschrift schon ein außergewöhnlicher, persönlicher Erfolg des Autors, so erfuhr er eine weitere Bestätigung durch Folgeaufträge. Nach kurzer Tätigkeit in Ratzeburg beim Landrat des Kreises "Herzogtum Lauenburg" (seit 1. 4. 1898) wurde er am 19. 5. 1899 wieder zum Kultusministerium berufen. In Anlehnung an die Ergebnisse seiner Denkschrift sollte der junge Richter eine neue "Dienstordnung" zur militärkirchlichen Reform erarbeiten 8). Mit diesem Auftrag wirkte er zunächst als Hilfsreferent des Kultusministeriums federführend in Beratungskommissionen mit Vertretern des Kriegsministeriums, des Evangelischen Oberkirchenrates in Berlin sowie seinem Vater bis zum 31. 1. 1900. Anschließend setzte er seine Arbeit als Fachreferent im Kriegsministerium bis zum 1. 4. 1903 fort: in der Justizabteilung (Referat für das Militärkirchenwesen beider Konfessionen). Auch dort war der Vater von Amtswegen als Ko-/Referent maßgeblich beteiligt und erwarb sich dabei entscheidende Verdienste 9) am Erlaß der neuen Reformvorschriften: die Evang. bzw. Kath. Militärkirchliche Dienstordnung vom 17. 10. 1902 und die Evang. Marinekirchenordnung vom 28. 3. 1903 10). - Nur wenige Tage später, am 1. 4. 1903, wechselte Martin Richter zur Bezirksregierung in Breslau, seither zuständig für die Verwaltung des Patronats-Baufonds, für Kirchen- und Pfarramtssachen und Schulinterna. Mit den neuen Aufgaben nahm er zugleich Abschied von seiner früheren Tätigkeit, der Militärkirchenreform. Dazu äußerte er sich noch ein letztes Mal im folgenden Jahr, als er zusammen mit dem Katholischen Feldpropst Bischof Dr. Heinrich Vollmar eine kommentierte Ausgabe der neuen katholischen Dienstvorschrift publizierte 11). Später verfaßte sein Bruder Wilhelm Richter, Hofprediger und Divisionspfarrer der 1. Gardedivision in Potsdam, noch eine aufschlußreiche Gesamtwürdigung des Reformwerks 12).

Zweifellos begünstigte das bisherige erfolgreiche Wirken Martin Richters auch dessen weiteren beruflichen Weg: seit 1. 6. 1904 als Regierungsrat in Breslau, ab 1. 4. 1907 als Generaldirektor des Fürsten zu Solms-Baruth in Baruth (Brandenburg) und seit 1. 1. 1910 wieder im Kultusministerium (Hochschulabteilung) in Berlin. Die rasche Beförderung am 15. 2. 1911 zum Geheimen Regierungsrat und Vortragenden Rat bekräftigten das Ansehen 13), das er besonders bei den Etatsberatungen, ebenso in seiner Zuständigkeit für die Universitäten Berlin, Greifswald, Kiel, Königsberg und die Berliner Charité erwarb. (Die medizinische Fakultät der Universität Greifswald verlieh ihm später, unter dem 2. 9. 1922, eigens die Ehrendoktorwürde.) Seine Amtstätigkeit wurde durch die Einberufung zum Kriegsdienst am 2. 8. 1914 als Hauptmann d. R. und Batteriechef des 1. Garde-Reserve-Feldartillerie-Regiments unterbrochen. Er nahm an mehreren Gefechten teil und wurde bereits am 8. 12. 1914 verwundet 14). Das preußische Kultusministerium reklamierte ihn, der am 24. 2. 1915 zum
 

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Geheimen Oberregierungsrat befördert worden war, und erreichte seine Dienstentlassung zum 1. 8. 1915. Seither nahm er seine zivilen Regierungs- und Verwaltungsaufgaben wieder auf und führte sie ebenso nach Kriegsende und "Revolution" im (neuen) Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung weiter bis zu seiner Ernennung 1921 zum Präsidenten der Klosterkammer Hannover. Die Amtseinführung erfolgte unter dem 1. 4. 1921 durch den Oberpräsidenten der Provinz Hannover 15). Ähnlich wie bei der Militärseelsorge wurde ihm in Hannover wieder ein Auftrag im Grenzbereich staatlicher und kirchlicher Verantwortung anvertraut. Die neuen Aufgaben bildeten einen weiteren Höhepunkt in seinem beruflichen Wirken, aus dem er aber bereits im 61. Lebensjahr, am 19. 3. 1930, durch seinen frühen Tod in Hannover gerissen wurde 16).

II.
Die Denkschrift

1. Die "historisch-kritische" Aufgabe
Das Thema der Denkschrift: "die . . . Militärseelsorge in Preußen" verstand der Autor im "historisch-kritischen", d. h. in einem doppelten Sinn (vgl. Titel und offiziellen Auftrag: S. 1). Das Werk sollte sowohl " historisch "-wissenschaftlichen als auch "praktischen", aktuell-''kritischen" Anforderungen gerecht werden. Diese begriffliche Unterscheidung erläuterte er ausführlich in der "Einleitung" (S. 1 f.). Beide Richtungen sah er im Verhältnis wechselseitiger Konkurrenz - zwischen einer entweder mehr "historischen"- oder eher " kritisch "-gegenwartsorientierten Zielsetzung. Zwar war der amtliche Auftrag für die Studie primär aus aktuellen Interessen vergeben. Man plante eine Neugestaltung der geltenden, unübersichtlichen Rechtsverhältnisse. Weil deren Grundlage aber, die Militärkirchenordnung von 1832, noch aus vorkonstitutioneller Zeit 17) stammte, und weil sie in den modernen, staats- und verfassungsrechtlichen Kategorien nicht zu fassen war, bedurfte sie einer archivalischen, (rechts)historischen Analyse. Diesem Teil gab Richter eine starke, adäquate Gewichtung gegenüber den erwähnten anderen "rein kritischen und praktischen Erwägungen" aktueller Militär- bzw. Kirchenpolitik (S. 1). Seine Auffassung begründete er mit einigen erheblichen Forschungsdefiziten: Lücken, die unzureichende Übersicht einschlägiger Archivalien unter den sehr verschiedenen staatlichen Militär-, Zivil- und Kirchenbehörden, die Unerforschtheit des Themas, der Mangel einer bewährten, wissenschaftlich und methodisch fundierten Systematik oder
 

--X--
eines anderen ". . . kundigen Wegführers" (S. 2). Diese Argumentation belegt das Selbstbewußtsein und die Eigeninitiative des Autors 18). So wird zugleich eine gewisse Selbständigkeit Richters deutlich gegenüber seinem Vater, dessen Autorität als Feldpropst letztlich die ungewöhnliche, amtliche Auftragsvergabe zu verdanken war 19) trotz der bislang vorherrschenden Bedenken militärischer Geheimhaltung. Auf diese außerordentliche Chance wies Martin Richter ausdrücklich hin: ".. . eine zweite gleich günstige Gelegenheit, die archivalischen Quellen dieser amtlichen Arbeit heranzuziehen, bot sich ... nicht zum zweiten Male" (S. 2). Darin erkannte er einen weiteren wichtigen Grund, sich zunächst mit dem historisch-wissenschaftlichen Teil seiner Aufgabe zu befassen, ihn zu dokumentieren (vgl. "Anhang"), um anschließend auf dessen Grundlage sichere Antworten zu den aktuell-kritischen und praktischen Fragen seines Auftrages zu gewinnen (7. Kapitel). Die Eigenständigkeit und Intensität des wissenschaftlichen Bemühens ermöglichten erstmals eine umfassende Darstellung zum Thema. Ausführlich widmete sich Richter den "Anfängen ... überhaupt", sodann den Neuerungen seit der Einführung "stehender" Heere "in und außerhalb Deutschlands", insbesondere den preußischen Verhältnissen vom 16. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts (1. bis 6. Kapitel). Außer kirchen-, staats- oder militärrechtlichen Aspekten beachtete Richter durchweg kirchlich-pastorale und inhaltlich-theologische Grundlagen, so die Belange des katholischen Bekenntnisses und konfessionell-innerprotestantische (liturgische) Unterschiede. Deren Einfluß auf die Militärseelsorge stellte Richter schließlich im Zusammenhang mit der preußischen Expansion dar: die konfessionellen Anforderungen in den vorwiegend katholischen Westprovinzen Rheinland und Westfalen seit 1815, der Neuregelungsbedarf in den sogenannten "neuen Provinzen", in deutschen Konventionsstaaten seit 1866/70, in Reichsinstitutionen (Marine, Reichsland) und -gesetzen (5. und 6. Kapitel). Sein konfessionsübergreifender und -vergleichender Ansatz erweiterte die bisherige, einschlägige Diskussion wesentlich, so insbesondere durch die Erfassung neuer archivalischer, quellenkritischer Recherchen (vgl. S. 3). In diesen Rahmen bezog er außer kirchlich-gebundenen Publikationen ebenso "kriegswissenschaftliche" Schriften ein, von denen er entscheidende heuristische und theoretische Anleihen für die Denkschrift bezog.

2. Die militär- und kirchenpolitischen Intentionen
Anlaß für den Auftrag der Denkschrift war das Bestreben der preußischen Regierung seit den 80er Jahren, das Militärkirchenwesen einer Revision zu unterziehen. Das Auftragsthema der Ermittlungen und ihre Ergebnisse wurden "nur für den Dienstgebrauch bestimmt" (vgl. Titel 
 

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blatt), d. h. nicht publiziert, weil das Militärkirchenwesen als eine militärinterne Ressortangelegenheit galt. Sie war gegenüber der zivilen, "politischen" Öffentlichkeit der Volksvertretungen in Reich und Ländern sowie gegenüber zivilkirchlichen Gremien nach Möglichkeit abzuschirmen, außerdem den genuinen Rechten des Königs vorzubehalten 20). So beabsichtigte das Richtersche Werk zunächst ausschließlich eine innerbehördliche Meinungs- und Willensbildung - nach dem Muster früherer amtlicher Denkschriften, die in deutschen Kriegs- und Kultusministerien im 19. Jahrhundert wiederholt angefertigt worden und nach Inhalt und Form quasi eine besondere Quellengattung waren 21). Dazu schuf Richter mit seiner Denkschrift das mit Abstand umfangreichste, wissenschaftlich und quellenkritisch bedeutendste Werk seiner Art, das nach dem Verlust der Akten des Kriegsministeriums im II. Weltkrieg noch zusätzlichen Wert erhielt. -Der Verzicht auf Öffentlichkeit entlastete die Denkschrift bzw. die behördeninterne Diskussion von demokratisch-"politischen" und ideologischen Rücksichten und verschaffte so für die aktuellen Kontroversen einen erhöhten Bewegungsspielraum. Dazu sollte eigens der Buchdruck der Richterschen Studie beitragen, indem der Text jeweils freie Buchseiten erhielt, die zu persönlichen Notizen oder Stellungnahmen der Leser einluden. Das offensichtliche Ziel der Publikation war die intensive, institutionsgebundene Diskussion, um so das Für und Wider der verschiedenen Positionen zur Neugestaltung des Militärkirchenwesens einer möglichst unvoreingenommenen "Kritik" auszusetzen und anhand historischer Strukturen und Entwicklungstendenzen zu bewerten. Dabei standen im Wesentlichen zwei Institutionen einander gegenüber - das Kriegsministerium und der Evangelische Oberkirchenrat. Deren gegensätzliche Positionen spiegelten den militärisch-zivilen Gegensatz in Verfassungsrecht, Staat und Gesellschaft 22).

Das preußische Kriegsministerium verfolgte grundlegende Änderungspläne, u. a. den ersatzlosen Verzicht der Militärgeistlichkeit auf regionale Sonderregelungen, auf sonstige zivilkirchliche Mitsprache; die Leitung der evangelischen Militärseelsorge sollte ausschließlich durch das preußische Kultusministerium in geistlichen Angelegenheiten und auf nachgeordneter Ebene durch den Feldpropst wahrgenommen werden, wie es teilweise schon auf katholischer Seite nach dem Exemtionsprinzip verwirklicht schien und in der Marine bereits generell praktiziert wurde 23). Daraufhin wurde ein Prinzipienstreit und Machtkampf mit dem Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin unvermeidlich. Dessen Führungsanspruch zielte auf die Einheit des Kirchenregiments, das die Unterordnung des Feldpropstes und der übrigen Geistlichkeit einschloß. Dies war aber weder militärischerseits noch durch den König bislang anerkannt worden. Das Kriegsministerium war darauf bedacht, der militärisch-hierarchischen
 

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Leitung der Militärgeistlichkeit zu einer Unabhängigkeit zu verhelfen und eine Unterwerfung unter die kollegiale (d. h. völlig anders- oder gar fremdartige) Führung der zivilkirchlichen Oberbehörde zu vermeiden 24). - Ähnliche Auseinandersetzungen führte das Kriegsministerium gegen regionale Sonderregelungen, gegen zivil- bzw. landeskirchliche Mitsprache außerhalb Preußens, auch gegen die Mitwirkung der Römischen Kirche bei der Besetzung der Katholischen Feldpropstei in Berlin 25). Die Kontroversen berührten durchweg ein Kernproblem: der Kampf um den entscheidenden Einfluß auf die Militärseelsorge und um deren Gestaltung entweder nach militärischen Forderungen oder nach zivil(kirchlich)en Vorstellungen und Zuständigkeiten.

Wirkungsvollen Rückhalt erfuhren die Kontroversen in den allgemeinen verfassungs- und staatspolitischen Rahmenbedingungen des Deutschen Reiches. Deren offizielle Rechtfertigung gab den großen christlichen Kirchen eine hervorragende, zugleich bindende Stellung, indem der militärisch errungene, preußisch-deutsche Nationalstaat als Ausdruck göttlichen Willens - im Sinne rechtmäßiger Obrigkeit "von Gottes Gnaden" verstanden wurde. 26) Solche staats- und nationalreligiöse Auffassung ermutigte die Militärbehörden zu erhöhten Forderungen und beengte so den Bewegungsraum kirchlicher Eigenständigkeit. Zivilkirchliche Bemühungen für eine deutlichere Profilierung der konfessionellen Identität und für eine angemessenere Beachtung regionaler und innerkirchlicher Strukturen stießen im Militär zunächst auf vielfältige Widerstände. Vor allem der Mangel einer zweifelsfreien, theologisch fundierten Abgrenzung von staats- und militärpolitischen Grundlagen erlaubte jahrzehntelang "nur" eine amtsinterne Auseinandersetzung über ressortmäßige Entscheidungs- und Gestaltungskompetenzen. So vertraten das preußische Kriegsministerium und der Evangelische Oberkirchenrat in Berlin zunächst prinzipiell gegensätzliche Positionen, die ein Entgegenkommen von der einen oder anderen Seite ausschlossen.

In dem unüberbrückbaren militärisch-zivilkirchlichen Gegeneinander schlug Feldpropst Richter einen vermittelnden, pragmatischen Ausweg vor: die Beibehaltung der bisherigen Dienstpraxis mit der Tendenz einer stetig steigenden Aufgabenfülle des Feldpropstes, die er mit einem historischen Rückblick rechtfertigte 27). Auf diese Weise konnte zumindest der Status quo im Militärkirchenwesen erhalten werden, der auf Grund des ausgeprägten, militärkirchlichen Sonderstatus zwar den Vorstellungen des Kriegsministeriums näher stand als den Ansichten des Evangelischen Oberkirchenrates, letztlich aber den unrealistischen Maximalforderungen beider Kontrahenten - kompromißlose Trennung von Militär- und Zivilkirche oder Einheit des Kirchenregiments mit dessen Überordnung über die Militärseelsorge - eine klare Absage erteilte. Der Lösungsansatz
 

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von Feldpropst Richter konnte als Fortführung bewährter historischer Entwicklungsstrukturen verstanden werden, die durch die Denkschrift seines Sohnes ein zusätzliches wissenschaftliches und überzeugendes Fundament, außerdem eine wichtige Präzisierung erhielt. Dazu gehörte ebenso der "Anhang" mit einer umfangreichen Urkundendokumentation 28). Gegenüber den militärisch-zivilen Kontroversen vermied der junge Richter einseitige Stellungnahmen, berücksichtigte die Gegensätze freilich in seinen "Vorschlägen" zur Revision der Militärkirchenordnung - in enger Anlehnung an geltende Rechtsbestimmungen und deren (ursprüngliche bzw. modifizierte) Intentionen 29). Seine Empfehlungen bestätigten im wesentlichen die Vorstellungen seines Vaters: Verzicht auf tiefgreifende, formelle Änderungen des geltenden Rechts (allenfalls die Revision einzelner Bestimmungen), dessen übersichtliche "Zusammenfassung" in einer "Dienstordnung" durch Allerhöchsten Erlaß, die Förderung einschlägiger Vereinbarungen mit den Conventionsstaaten mehr und mehr zu Gunsten militärisch-einheitlicher Regelungen nach preußischem Vorbild, ferner eine entsprechende Neufassung des Marinekirchenwesens (S. 202 f.). Anstatt der seit Jahrzehnten erhofften, konfessionsübergreifenden Revision der Militärkirchenordnung (vgl. S. 144-153, 168-181, 194 ff.) riet Richter zu einer "Neubearbeitung" bzw. Reform (S. 202) auf dem pragmatischen Wege einer "Dienstordnung" durch Allerhöchsten Erlaß, d. h. unterhalb der Gesetzesebene. Auf diese Weise war es wiederum möglich, einer direkten öffentlichen Diskussion und Einflußnahme der Volksvertretungen sowie zivilkirchlichen Gremien entgegenzuwirken.

3. Die wirkungsgeschichtlichen Impulse und Perspektiven 
Nach Maßgabe der Richterschen Denkschrift (vgl. S. 194, 200) war die Militärkirchenreform wesentlich geprägt durch sechs Fragen:
1. In welchen Bereichen der Militärseelsorge harmonierten militärische und kirchliche Zuständigkeiten, wo konkurrierten sie miteinander?
2. In welchen Aufgaben war die Militärseelsorge zu umschreiben?
3. Welchen Stellenwert beanspruchten kirchlich-bekenntnishafte Eigenständigkeit einerseits, interkonfessionelle Wechselbeziehungen und Gemeinsamkeiten andererseits - in Militärseelsorge bzw. "Verkündigung"?
4. Welchen Einflüssen unterlag die Militärseelsorge im Grenzbereich von (bundesstaatlichem, landeskirchlichem) Regionalismus und militärischem Einheitsstreben?
5. Welche Ortsbestimmung erfuhr die Militärseelsorge im Rahmen des staatspolitischen militärisch-zivilen Gegensatzes, - auf evangelischer Seite insbesondere hinsichtlich der innerkirchlich-synodalen Entwicklung?
 

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6. Welche Zuständigkeiten und Strukturen sollten die künftige Militärseelsorge bestimmen?

Zu diesen Fragen bot die Richtersche Denkschrift eine unzweideutige Richtung und erzielte so eine nachhaltige Wirkung auf das Verhältnis von Kirchen und Militär überhaupt. Auf dieser Basis wurden die bereits erwähnten militär- und marinekirchlichen Dienstvorschriften erlassen 30). Sie verwirklichten hauptsächlich die Empfehlungen des jungen Richter und hatten programmatischen, dauerhaften Charakter in zweifacher Hinsicht: einerseits unterstrichen die neuen Dienstvorschriften die preußische Option militärischer Absonderung, Effektivität und Einheitlichkeit, indem sie gemäß dem überkonfessionellen Paritätsprinzip größtenteils wörtlich übereinstimmten und die zivilkirchlichen Bindungen katholischer und evangelischer Militärseelsorge wenig oder gar nicht erwähnten. Andererseits gaben sie der einschlägigen Dienstpraxis erstmals den erwünschten Überblick durch einen umfassenden zeitgemäßen Aufgabenkatalog, der der preußischen Militärgeistlichkeit zu einem modern skizzierten, attraktiven Profil verhalf und auch außerhalb Preußens als zukunftsweisendes Signal wirkte. Für Verhandlungen zur Angleichung regionaler Differenzen an das preußisch-reichseinheitliche Modell waren günstige Voraussetzungen geschaffen. Sie wurden durch eine Reihe ergänzender Dienstvorschriften 31) noch ausgebaut und führten zu einer Serie militärkirchlicher Neuregelungen in anderen Bundesstaaten 32). Diese Neuerungen kamen den regierungsoffiziellen, militärpolitischen Maßnahmen zur Abwehr der Sozialdemokratie 33) entgegen, prägten die weitere Entwicklung bis zum II. Weltkrieg 34), teils sogar bis in die Gegenwart der Bundeswehr 35).

Zeitlich parallel zu den militärkirchenpolitischen Reformen erfuhr die Richtersche Denkschrift eine lebhafte wissenschaftliche Resonanz. Bereits im Jahre 1901 erschien ein österreichisches Pendant von Emerich Bjelik in der Öffentlichkeit 36). Besondere Beachtung widmete Johannes Niedner in Berlin dem Richterschen Werk aus politikwissenschaftlicher und staats(kirchen)rechtlicher Sicht"). Zwar scheiterte er in dem Bemühen, die Denkschrift zu veröffentlichen, an der regierungsamtlichen Geheimhaltung. Aber er erörterte die Forschungsergebnisse von Richter über "... das Verhältnis von Staat und Kirche'' 37). Aufbauend auf die Richtersche Denkschrift und auf ergänzenden Archivstudien verfaßte der katholische Divisionspfarrer Julius Langhäuser 1912 ein umfangreiches Buch 38). Daran anschließend erweiterte der Rechtsgelehrte Joseph Freisen den einschlägigen Forschungshorizont mit einer Fülle grundlegender Erhebungen und einer detaillierten Dokumentation - zugleich aus den außerpreußischen Staaten, teils sogar aus dem Ausland 39). Vor allem in Bayern und Württemberg errang Freisen eine starke öffentlich-politische
 

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Wirkung 40) und bekräftigte so wichtige Intentionen der Richterschen Arbeit, Impulse für eine preußisch-deutsche, reichseinheitliche Militärkirchenreform zu schaffen. Wie Richter und Freisen beabsichtigte Heinrich Pohl ein maßgebendes dogmatisches bzw. rechtshistorisches Werk, dessen Veröffentlichung sich aber infolge des Kriegsausbruches 1914 noch bis zum Jahre 1926 verzögerte 41). Ähnlich war in dieser Zeit die Darstellung von Martin Schian über "die deutsche evangelische Kirche im Weltkriege" einer reichsdeutschen, nationalen Orientierung verpflichtet 42). Wenige Jahre später schrieb Arnold Dünnwald sogar über "das katholische Reichsmilitärkirchenrecht" 43). Hinzu kamen zeitgenössische Gedenkpublikationen, Memoiren u. ä. von früheren Feldgeistlichen, wie überhaupt die vielfältigen Formen des Kriegs- und Gefallenengedenkens. Sie vergegenwärtigten das Kriegserleben, bekräftigten das feldseelsorgliche, kriegstheologische Engagement, die sittlich-religiöse Sinnstiftung des Krieges und seiner Opfer. Die kirchenamtliche Gedenkliteratur fungierte zugleich als demonstratives Votum für den Fortbestand der preußischen Militärkirchenreform aus Wilhelminischer Zeit - auch unter den veränderten Bedingungen der Reichswehr und den restriktiven Verhältnissen des Nationalsozialismus 44).

Unter dem Eindruck des II. Weltkrieges und des militärisch-politischen Zusammenbruchs im Jahre 1945 wurde die Wilhelminische Militärkirchentradition erstmals von Grund auf in Frage gestellt und - nach dem bundesdeutschen Neubeginn - einer Teilrevision unterzogen. Sie setzte anstelle des herkömmlichen militärisch-zivilen Gegensatzes eine Konzeption gesamtkirchlicher und -gesellschaftlicher Integration für die Bundeswehr-Seelsorge. Andererseits bot sich aber die Chance für den fortwährenden Einfluß traditioneller, militärkirchlicher Strukturen, zum Beispiel im Aufgabenprofil der Militärgeistlichkeit und in deren berufsständischen, wehrethischen Vorstellungen. Unter teils ausdrücklichem Bezug auf die Richtersche Denkschrift wurden deren zentrale Fragen in einigen Forschungsvorhaben wieder aufgegriffen und aktualisiert. So berücksichtigten bibliographische Recherchen die Militärseelsorge und deren historische Voraussetzungen in derem ganzen, komplexen Beziehungsgefüge. Entsprechende rechtshistorische und kirchengeschichtliche Abhandlungen untersuchten wieder das Verhältnis von Kirche und Staat 45). Demgegenüber zielten militärgeschichtliche und -wissenschaftliche Projekte auf eine konfessionsübergreifende und -vergleichende Sicht im ganzheitlichen, historisch-politischen Sinn 46). Dazu sind ebenso andere Publikationen zu erwähnen, die auf die Richtersche Denkschrift keinen unmittelbaren Bezug nehmen, deren Forschungsbefund aber in wichtigen Einzelfragen wesentlich erweitern, zum Beispiel über vorchristliche, teils magische Aspekte (S. 9 ff.) 47) und über jüdische bzw. außerchristliche Einrich
 

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tungen (S. 107) 48). Zur militärisch-kirchlichen Symbolik (u. a. S. 169-177, 197, 202) folgten weitere Studien über Mentalität, Liturgie und Frömmigkeit, Fahneneid, Emblematik, militärisch-kirchliche Traditionspflege und deren fundamental-theologische Implikationen, über Denkmals- und Kirchenbau, über das Verhältnis von regionalen, landeskirchlich-zivilen und militärisch-einheitlichen Grundwerten 49). Deren geschichtswissenschaftliche Analyse wies den (kirchlich)kulturellen Regionalismus und den militärischen Unitarismus aus als wesentliche Charakteristika der Militärseelsorge im preußisch-deutschen Nationalstaat 50). Deutlich zeigte sich die fundamentale Herausforderung kirchlich-konfessioneller Traditionen durch die quasireligiöse Aufwertung nationaler, militärischer Werte und Inhalte, ferner durch die synkretistischen Tendenzen neuartiger Ersatz- und Säkularreligionen 51).

III.
Zusammenfassung: pars pro toto
Rückblickend lassen die Richtersche Denkschrift und ihre vielfältigen Folgen sich als Ergebnis einer jahrzehntelangen, kontinuierlichen Diskussion beschreiben. Sie wurde im gesamten deutsch(sprachig)en Raum geführt - in Wissenschaft und Forschung, in Militär- und Kirchenpolitik. Durchgängig dominierten dabei bestimmte Themen, so vor allem das Verhältnis von (quasi)religiösen und militärischen Grundwerten und Organisationen, deren konfessionell-ekklesiologische Relevanz und deren gesellschaftlich-staatspolitische Bedeutung. Sie war eingebunden in den historischen Wandel von der (vor)konstitutionellen preußischen Monarchie hin zum national-deutschen "Reich" und den historisch-politischen, bewußtseinsmäßigen Folgen bis zur Gegenwart. Als herausragende Kraft erwies sich dabei die christlich-konfessionelle Prägung. Bis 1918 hatte sie noch eine demonstrative machtpolitische Verstärkung erfahren durch die Rivalität zwischen Preußen als der "protestantischen" Führungsmacht im deutsch(sprachig)en Raum und seinem "katholischen" Gegenspieler Österreich(-Ungarn). Bis 1918 waren Preußen und Österreich schon auf Grund ihrer Staatsform und deren christlich-religiöser Legitimation "von Gottes Gnaden" der katholischen bzw. evangelischen Kirche konstitutiv verbunden. So verstanden sich Preußen und Österreich als Schutzmächte "ihrer" Konfessionsangehörigen in der jeweiligen Diaspora. Seit alters entfachten beide Seiten ein hartes, weitverzweigtes Wetteifern um ihre Gleichberechtigung und die bessere, vorteilhaftere Entwicklung in sehr verschiedenen Bereichen. So fand unter den Staaten ein reger Informationsaustausch nicht zuletzt über die Militärseelsorge statt. In der Folge
 

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entwickelten die preußischen und österreichischen Einrichtungen ein hohes Maß an Intensität, Geschlossenheit und Umfang kirchlich-religiöser Betreuung - während des I. Weltkrieges sogar im internationalen Vergleich unübertroffen 52). Dies führte auf der katholischen und evangelischen Seite jeweils zu einer schrittweisen, wechselseitigen Annäherung, in die zunehmend auch konfessionelle innerprotestantische Differenzen einbezogen wurden. Einen wichtigen Anreiz gab dazu das wachsende Prestige national-deutscher Einigung, dem die Wilhelminische Militärkirchenreform überdeutliche und wirkungsvolle Impulse bescherte - nach Maßgabe der Richterschen Vorarbeiten und Empfehlungen.

Wie eine präzise, kontrastreiche Momentaufnahme bilanzierte die Richtersche Denkschrift den komplexen Entwicklungsprozeß mit seinen sehr verschiedenartigen Strukturen und Tendenzen. Weitsichtige Orientierungshilfe gewann der junge Richter bei seiner schwierigen Aufgabe aus den "Kriegswissenschaften", aus Rechts-, Landes- und Kirchengeschichte sowie aus kirchlich-(pastoral)theologischen Voraussetzungen. Auf dieser Basis, außerdem gestützt auf das Vertrauen und die Erfahrungen militärischer und kirchlicher Oberbehörden, erzielte das Werk, obwohl nicht veröffentlicht, eine außergewöhnliche Wirkung in Politik, Wissenschaft und Praxis. Über diesen wirkungsgeschichtlichen Zusammenhang resümierte der (evangelische) Kirchenhistoriker Heinz Eduard Tödt später, daß die Militärseelsorge keinen exponierten Grenz- oder Sonderfall bilde, sondern ein charakteristisches Abbild gesamtkirchlicher, -gesellschaftlicher und -staatlicher Entwicklung sei 53). Dabei markierte die Richtersche Denkschrift offenbar einen elementaren Schwellenbereich in einem fundamentalen Strukturwandel zwischen militärischen und zivilen Aspekten, doch ebenso zwischen regionalen, konfessionellen und militärisch-einheitlichen Grundwerten. Indem das preußisch-deutsche Militär vorzüglich national-einheitliche unitarische Interessen verkörperte, die Kirchen aber stärker regional-deutschen bzw. zivilen Traditionen verpflichtet waren, erwies sich die Militärseelsorge - pars pro toto - als ein Kristallisationspunkt der entscheidenden, konstituierenden Faktoren. Sie spiegelten sich schließlich in der einschlägigen, modernen Forschung. Darin zeigte sich von neuem der hervorragende Stellenwert der Richterschen Denkschrift bzw. ihrer richtungsweisenden Fragen.

Münster, im Dezember 1990
Arnold Vogt

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Anmerkungen

1) Lebenslauf-Manuskript von Amadeus Heinrich Karl Martin Richter aus dem Jahre 1891, in: Zentrales Staatsarchiv der ehemaligen DDR - Merseburg, Rep. 76-I, Sekt. 31, Lit. R-Nr. 58 Konvolut zu den Personalakten Richters im preußischen Kultusministerium aus den Jahren 1891-1911), BI. 386-399.
Vgl. Reinhard Lüdicke, Die preußischen Kultusminister und ihre Beamten im ersten Jahrhundert des Ministeriums 1817-1917, Stuttgart, Berlin 1918, S. 89 und 120.
2) Deutscher Nekrolog von 1908, S. 221 - Arnold Vogt, Religion im Militär, Seelsorge zwischen Kriegsverherrlichung und Humanität, eine militärgeschichtliche Studie, Frankfurt/Main, Bern, New York 1984, S. 727 f., 730 f., im Folgenden zitiert als Vogt, Religion ...
3) Klaus Hansel, Ehrungen in der evangelischen Kirche Preußens, in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte, 56. Jahrgang, Berlin 1987, 5.118-126.
4) Promotionsurkunde vom 28. 3. 1892, in: Zentrales Staatsarchiv Merseburg, Rep. 76-I, Sekt. 31, Lit. R.-Nr. 58, Konvolut... (s. Anm. Nr. 1), BI. 255.
5) Ausbildungs- und Einsatzvermerke Richters, in: Zentrales Staatsarchiv. .. Merseburg, Rep. 76-I Sekt. 31, Lit.R.-Nr. 58, Band 2 (1920-1926), BL 4 a ff.; vgl. Rep. 76-I, Sekt 31, Lit R-Nr. 58, Band 1 (1897-1918), BL 2 ff.
6) Handschreiben des Evang. Feldpropstes Richter vom 9. 7. 1898 über die Denkschrift seines Sohnes, in: Zentrales Staatsarchiv .. Merseburg, Rep. 76-111, Sekt. 1-Abt. XXI (Generalia"Acta betr. die im Jahre 1889 in Angriff genommene Revision der Militär-Kirchenordnung"), Vol. 1 (Juli 1889-Sept. 1901), BL 272 ff.; vgl. auch Korrespondenz über den Druck der Denkschrift, in: Zentrales Staatsarchiv ... Merseburg, Rep. 76-I, Sekt 31, Lit R-Nr. 58, Band 1 (1897- 1918) BL 23-26.
7) Aktenvotum des Geh. 0. Reg. R. u. Vortr. R. Philipp Schwartzkopff vom 25. 10. 1898 (zu G I 1355), in: Zentrales Staatsarchiv ... Merseburg, Rep. Sekt 1-Abt XXI, Generalia (s. Anm. Nr. 6), Vol. 1, BL 274 ff
8) Verfügung des Kultusministeriums vom 19. 5. 1899 Nr. B 1312, in: Zentrales Staatsarchiv . Merseburg, Rep. 76-I, Sekt. 31, Lit. R.-Nr. 58, Band 1(1897-1901), BL 34.
9) Nach Abschluß des Reformwerkes wurde Feldpropst Richter im April 1903 zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat "Exzellenz" befördert - eine außergewöhnliche Anerkennung - vergleichbar einem Kommandierenden General. Vgl. Vogt. Religion, S. 65-68, 178 f.
10) Evang. militärkirchl. Dienstordnung vom 17. 10. 1902 mit Ausführungsbestimmungen, Berlin 1902. Kath. militärkirchl. Dienstordnung vom 17. 10. 1902 mit Ausführungsbestimmungen, Berlin 1902. Evang. Marine-Kirchenordnung vom 28. 3. 1903, Berlin 1903 - vgl. Druckexemplare der Dienstvorschriften in: Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Kriegsarchiv) München u. im Zentralen Staatsarchiv ... Merseburg; vgl. auch Vogt, Religion, S. 182-198, 236 f.
11) Heinrich Vollmar und Martin Richter, Kath. miitärkirchl. Dienstordnung (K.M.D.), Textausgabe mit den Ausführungsbestimmungen des Kriegsministeriums und mit Anmerkungen, Berlin 1904.
12) Wilhelm Richter, Militärkirchenrecht, in: Heinrich Dietz, Handwörterbuch des Militärs, Ra-statt 1912, S. 520 ff. Der Autor, mit vollem Namen: Friedrich Wilhelm Rudolf Walter Richter (1873-1958), war seit Januar 1897 aktiver ev. Militärgeistlicher. Während des I. Weltkrieges wirkte er als ev. Felddivisionspfarrer der 2. Garde-Reserve-Division, seit Juni 1917 als Armeeoberpfarrer der 5. Armee und seit Oktober 1918 als Militäroberpfarrer des Gardekorps (s. Kriegsbericht: Anm. Nr. 42). Im Oktober 1919 übernahm er das (zivile) Oberpfarramt

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an der Charlottenburger Luisenkirche - bis zu seinem Ruhestand im Juli 1950. Richter war seit 1897 mit Eva Gräfin von Schwerin vermählt. Er nahm 1926 auch den Geburtsnamen seiner Mutter an - seither mit dem Doppelnamen Richter-Reichhelm. Vgl. zu den biographischen Daten die kirchenamtlichen Quellen u. Belege der Evang. Kirche in Berlin-Brandenburg (Berlin-West/Konsistorium) laut freundlicher Information von Herrn Konsistorialrat Dr. Klaus Hansel, Berlin.
13) Martin Richter erhielt beachtliche Ordens-Ehrungen, darunter das Ritterkreuz des Herzoglich Braunschweigischen Ordens "Heinrich des Löwen" (1902), der Rote Adlerorden 4. Klasse (1911), der Kronenorden 3. Klasse (1913), die Landwehr-Dienstauszeichnung 1. Klasse (1912) und das Eiserne Kreuz 2. Klasse (1914).
14) Martin Richter hatte 1891-1892 den Einjährig-Freiwilligen-Dienst beim Feldartillerie-Regiment (2. Brandenburgisches) Nr. 18 bei der 2. Fahrenden Batterie absolviert. Nach mehreren Reserveübungen war er unter dem 16. 11. 1910 zum Hauptmann d. R. befördert und bei Kriegsbeginn 1914 zum 1. Garde-Reserve-Feldartillerie-Regiment einberufen worden.
15) Schreiben des Kultusministeriums vom 4.8. 1920 Nr. B 2470 an Martin Richter, Abschrift in: Zentrales Staatsarchiv Merseburg, Rep. 76-I, Sekt. 31, Lit. R-Nr. 58, Band 2 (1920-1926). Zur Bestallung Richters als Präsident der Klosterkammer am 29. 10. 1920 und zur Amtseinführung - vgl. amtliche Aktenniederschrift, in: Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover, Akten des Oberpräsidenten der Provinz Hannover (Hauptstaatsarchiv Hannover - Sign. Harnt. 122a/hier Nr. 1607).
Zur Klosterkammer Hannover heute: Günther Gillessen, Gewachsene Selbständigkeiten, Hannoverscher Klosterfonds, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 56 vom 8. 3. 1982, S. 7.
16) Martin Richter starb am 19. 3. 1930 in Hannover und wurde am 25.3. auf Schloß Topper (Kreis Crossen, Regierungsbezirk Frankfurt/Oder) beigesetzt. Zu den Hinterbliebenen gehörten seine Ehefrau Edith Richter, geb. Brecht, mit der er seit dem 3. 1. 1900 zu Lübeck vermählt war, vier Töchter und ein Sohn.
17) Vogt, Religion, S. 37 L, 46-61.
18) In der amtlichen Korrespondenz der unmittelbar betroffenen Staats- und Kirchenbehörden - Kultus-, Kriegsministerium, Evang. Oberkirchenrat Berlin, Kath. und Evang. Feldpropstei u. a. - waren die persönliche Selbständigkeit von Martin Richter, insbesondere seine Eigeninitiative und seine fachliche Kompetenz unbestritten und sogar mehrfach hervorgehoben worden (s. Akten-Anmerkung Nr. 6).
19) S. Anmerkung Nr. 3, 5 und 9.
20) Vogt, Religion, S. 59-67,182-198.
21) Über die Militärseelsorge sind unveröffentlichte Denkschriften oder ähnliche Abhandlungen besonders seit dem 19. Jahrhundert in der archivalischen Überlieferung der (mittel)großen deutsch-sprachigen Staaten erhalten. Ursachen waren die konfessionelle Konkurrenz, die sehr verschiedenartigen staatsrechtlichen Verhältnisse und deren Wechselbeziehungen, aber auch kriegsbedingte Veränderungen und Regelwidrigkeiten, die immer wieder zu kritischen Anfragen an die Praxis der Militärseelsorge führten. Ein weiterer Anlaß zu einschlägigen, systematischen Darstellungen bot die reguläre Amtspflicht der Militärgeistlichkeit zu Tätigkeitsberichten, in denen vorzugsweise ungeklärte Fragen, Verbesserungswünsche u. ä. ihren Niederschlag fanden.
22) S. Anmerkung Nr. 17, vgl. auch Wolfgang Huber, Kirche und Öffentlichkeit, Stuttgart 1973, S. 236. Manfred Messerschmidt, Militär und Politik in der Bismarckzeit und im Wilhelminischen Deutschland, Band 43 der Erträge der Forschung, Darmstadt 1975, S. 8-36, 75-98.
23) Arnold Vogt, Kirchen und Marine unter dem Anspruch national-deutscher Identität, Strukturen und Perspektiven ihrer Wechselbeziehungen und ihrer historischen Entwicklung von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, in: Militärseelsorge-Zeitschrift, Bonn, Heft 2/1990, S. 306-314, 333-336, im Folgenden zitiert als Vogt, Kirchen und Marine ... - VgL auch: Evang. Kirchenamt für die Bundeswehr (Hg.), "Ein Kriegsmann und guter Christ", historische Skizzen aus der Soldatenseelsorge, Hannover 1990, S. 167-231.
24) S. Anmerkung Nr. 20.

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25) Vogt, Religion, S. 83-108. - Zu den regionalen, außerpreußischen Sonderregelungen: Militärseelsorge-Zeitschrift, Bonn, Heft 1/1986 bis 1/1989.
26) S. Anmerkung Nr. 17.
27) S. Anmerkung Nr. 20.
28) Bei der Urkundenauswahl des "Anhanges" überrascht vor allem der Verzicht auf die damals gültige Militärkirchenordnung aus dem Jahre 1832, zu deren Revision die Denkschrift nebst Anhang überhaupt erstellt worden war! Ein wichtiger Grund war vielleicht die weite Verbreitung der Hossenfelder-Textausgabe der Militärkirchenordnung, die den Neuabdruck erübrigte und von Richter in der amtlichen Korrespondenz mehrfach erwähnt wurde (vgl. S. 9). Vgl. auch moderne Textnachdrucke der Militärkirchenordnung von 1832 und ihrer Reformnachfolger, in: Hartmut Rudolph, Das evangelische Militärkirchenwesen in Preußen, die Entwicklung seiner Verfassung und Organisation vom Absolutismus bis zum Vorabend des 1. Weltkrieges, Göttingen 1973, S. 314 ff., im Folgenden zitiert als Rudolph, Militärkirchenwesen. . . - Teilabdruck in: Ernst Rudolph und Wolfgang Huber (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert, Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Band 1 (Staat und Kirche vom Ausgang des alten Reichs bis zum Vorabend der bürgerlichen Revolution), Berlin 1973, S. 587 ff., - vgl. Vogt, Religion, S. 45-86.
29) S. Anmerkung Nr. 20. Aus der Denkschrift leitete Martin Richter zu Beginn der späteren Verhandlungen noch einen besonderen Kompromißvorschlag ab, der den zivilkirchlichen Wünschen weiter entgegen kam. Er schlug vor, einerseits den hierarchischen und persönlichen Charakter der Feldpropstei beizubehalten, sie aber andererseits durch ein kollegial strukturiertes Führungsgremium zu ergänzen. Er bezeichnete es als Reichskonsistorium bzw. Kirchenausschuß aller evangelischer Kirchen in Deutschland - unter paritätischer Beteiligung der militärischen Seite. Dies war jedoch den Vorstellungen des Kriegsministeriums diametral entgegengesetzt und stieß ebenso auf damals unüberschaubare kirchenrechtliche Probleme. Vgl. Referenten-Leitsätze für die Konferenz betr. anderweitige Regelung des Militär- und Marine-Kirchenwesens, masch.-schr. Mskr. Richters, in: Zentrales Staatsarchiv . Merseburg Rep. 76-III, Sekt. 1-Abt. XXI (s. Anm. Nr. 6), Vol. 1, Bl. 332-337. - Vgl. Vogt, Kirchen und Marine, S. 309 f.
30) Die neuen Dienstvorschriften (s. Anm. Nr. 10) definierten den Aufgabenkatalog der Militärgeistlichkeit: die "Ausübung der Militärseelsorge". In der Regel gehörten dazu Militärgottesdienste, Sakramente (Beichte, Kommunion/Konfirmation einschließlich des Vorbereitungsunterrichts, Taufen, Trauungen etc.), Beerdigungen, Dienstreisen, Vorbereitung der Rekruten auf deren Vereidigung, Fahnenweihe, Seelsorge in Lazaretten und Strafanstalten, Kasernenabendstunden, Soldatenheime, Schriftenverbreitung, Geschäfts- und Matrikelführung - in strenger militärisch(kirchlich)er Subordination. Der Aufgabenkatalog entsprach der religiös-geistlichen, humanitären und militäramtlichen Verantwortung der Geistlichen. Ausdrücklich ausgeschlossen war aber die Mitwirkung in "politischen Vereinen"!
31) Vogt, Religion, S. 198-230, 250 ff. Die Ergänzungen waren teils schon während der Revisionsverhandlungen angestrebt worden. Vgl. das gemeinsame Immediatschreiben des Kriegsministers (Nr. 100/8.02 C 3 III. Ang.), des Kultusministers ( G I Nr. 2404II) und des Evang. Oberkirchenrates (E.O. Nr. 6582 PI) vom 28. 8. 1902, Abschrift in: Zentrales Staatsarchiv . . . Merseburg, Rep. 76-I1I, Sekt. 1 - Abt. XXI (s. Anm. Nr. 6), Vol. 2 (Oktober 1901 bis Dezember 1902), BL 408-413. Die Bemühungen um eine reichseinheitliche Regelung der Zivilanstellung und Altersversorgung der Militärgeistlichen scheiterten aber ebenso wie der Plan einer Feldkirchenordnung, deren Unterlassung die Seelsorge von allem während des 1. Weltkrieges belastete. Vgl. dazu: Franz Albert, Handbuch für die katholischen Feldgeistlichen des preußischen Heeres, eine Jubiläumsausgabe, Wilna 1918, S. V.
32) S. Anmerkung Nr. 25.
33) Reinhard Höhn, Die Armee als Erziehungsschule der Nation, das Ende einer Idee, Bad Harzburg 1963. Ders., Sozialismus und Heer, 3 Bände, Bad Harzburg 1969 - Manfred Messerschmidt, Die politische Geschichte der preußisch-deutschen Armee, in: Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648-1939, Band 2, Abschnitt IV, Teil 1, München 1979, S. 265.

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34) Vgl. Evang. militärkirchliche Dienstordnung für das Reichsheer und die Reichsmarine, hg. vom Reichswehrministerium im August 1929 (H.Dv. 370; M.Dv. 370) - mit der wortgetreuen Übernahme der früheren Dienstvorschriften von 1902/03 über den militärgeistlichen Aufgabenkatalog.
Vgl. Arnold Dünnwald, Das katholische Reichsmilitärkirchenrecht, Köln 1932. Vgl. Manfred Messerschmidt, Zur Militärseelsorgepolitik im 2. Weltkrieg, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen, Freiburg 1/1969, S. 37 ff., im Folgenden zitiert als Messerschmidt, Militärseelsorgepolitik. Vgl. Vogt, Kirchen und Marine, S. 349-352.
35) Peter H. Blaschke und Harald Oberhem, Bundeswehr und Kirchen, Regensburg 1985. Arnold Vogt, Kirche und Militär am Oberrhein, regionale und nationale Aspekte, in: Militärseelsorge-Zeitschrift, Bonn, Heft 1/1989, S. 64-115, im Folgenden zitiert als Vogt, Kirche.
36) Emerich Bjelik, Geschichte der K.u.K. Militärseelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates, Wien 1901 - Vgl. dazu: Mitteilungen für die evangelischen Geistlichen der Armee und der Marine, Heft 5 des 26. Jahrganges, Magdeburg 1901, Sp. 82-86.
37) Johannes Niedner, Die Bedeutung des Militärkirchenwesens für das Verhältnis von Staat und Kirche, in: Zeitschrift für Politik, Band 1, Berlin 1908, S. 471-487. Ders., Das Militärkirchenwesen, in: Zeitschrift für Politik, Band 10, Berlin 1917, S. 300-308. Vgl. Heinrich Pohl, Die katholische Militärseelsorge Preußens 1797-1888, Studien zur Geschichte des deutschen Militärkirchenrechts, Stuttgart 1926, Amsterdam 1962, S. 12, im Folgenden zitiert als Pohl, Militärseelsorge. Vgl. Rudolph, Militärkirchenwesen, S. VI.
38) Julius Langhäuser, Das Militärkirchenwesen im kurbrandenburgischen und königlich-preußischen Heere, seine Entwicklung und derzeitige Gestalt, Metz 1912. Auf Grund dieser Darstellung zeichnete die Universität Straßburg Langhäuser mit der Ehrendoktorwürde aus. Vgl. dazu: Mitteilungen für die evangelischen Geistlichen der Armee und Marine, Heft 7/8 des 37. Jahrganges, Danzig 1912, Sp. 129 f.
39) Joseph Freisen, Das Militär-Kirchenrecht in Heer und Marine des Deutschen Reiches nebst Darstellung des außerdeutschen Militärkirchenwesens, Beiträge zur staatlichen und kirchlichen Rechtsgeschichte, Paderborn 1913 - vgl. auch die Beiträge des katholischen Divisionspfarrers Franz Albert (Berlin) über die (außer)preußische Militärseelsorge in: Pastoralblatt für die K.u.K. katholische Militär- und Marinegeistlichkeit, Wien 1909-1912.
40) Vogt, Religion, S. 277-282, 849.
41) Pohl, Militärseelsorge, S. VII.
42) Martin Schian, Die deutsche evangelische Kirche im Weltkriege, hg. im Auftrag des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses, 2 Bände, Berlin 1921 und 1925 - vgl. auch die Beiträge von Franz Albert und Walter Richter in: Max Schwarte (Hg.), Der große Krieg 19141918 in zehn Bänden, der Weltkampf um Ehre und Recht, die Erforschung des Krieges in seiner wahren Begebenheit auf amtlichen Urkunden, Akten beruhend, Band 10 - Teil 3, Leipzig, Berlin, Tübingen o. J.
43) S. Anmerkung Nr. 34 - Die intensive Erörterung der Militärseelsorge unter katholischen Theologen (vgl. Albert, Bjelik, Freisen, Langhäuser, später auch Buchberger) war sicher auch eine wichtige Voraussetzung für die spätere katholische Gedenkliteratur (vgl. Vogt, Kirche S. 75 L)
44) S. Anmerkung Nr. 35. Vgl. Vogt, Kirchen und Marine, S. 342-355.
45) Julius Hanak, Die evangelische Militärseelsorge im alten Österreich unter besonderer Berücksichtigung ihrer Eingliederung in den kirchlichen Verband, 87./88. Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, Wien 1971 und 1972, im Folgenden zitiert als Hanak, Militärseelsorge...
Johannes Güsgen, Die katholische Militärseelsorge in Deutschland zwischen 1920 und 1945, ihre Praxis und Entwicklung in der Reichswehr der Weimarer Republik und der Wehrmacht des nationalsozialistischen Deutschlands unter besonderer Berücksichtigung ihrer Rolle bei den Reichskonkordatsverhandlungen, Köln, Wien 1989, im Folgenden zitiert als Güsgen, Militärseelsorge ...
Johannes Legier, Militärseelsorge in der österreichisch-ungarischen Armee von 1867 bis 1918, Wien 1979.

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Rudolph, Militärkirchenwesen. Wolfgang Huber, Kirche und Öffentlichkeit, Stuttgart 1973. Albrecht Schübel, 300 Jahre Evangelische Soldatenseelsorge, München 1964.
46) S. Anmerkungen Nr. 33 und 34 (Beiträge von Höhn und Messerschmidt). Vgl. auch Richard Olivier Gautier, Ruth Meyer und Josef Innauen (Hg./Redaktion), Religion in der Armee, Aufgaben und Probleme der Armeeseelsorge in der Schweiz, SAMS-Informationen - Bulletin des Schweizerischen Arbeitskreises Militär und Sozialwissenschaften (Institut für Soziologie - Walter Rüegg): 6. Jahrgang, Bern Nr. 1/1982.
Vgl. die militärgeschichtlichen Untersuchungen der Militärgesangbücher und des Kirchenliedes von Andreas Wittenberg in: Jahrbuch für Liturgik und Hymnologie, Band 18 und 23, Kassel 1974 und 1979. Die militärgeschichtliche, konfessionsvergleichende Sicht erfuhr wichtige Anregungen aus dem Beispiel der Richterschen Denkschrift, deren Anlehnung an die "Kriegswissenschaften", aber auch aus konfessionell-theologischer Forschung zur Kirchengeschichte und Kriegstheorie. So wies Hanak die konfessionsübergreifende, fundamentale Übereinstimmung in katholischen und evangelischen dogmatischen Lehrtraditionen nach, zum Beispiel die beinahe wörtliche Übereinstimmung grundlegender Schriften von Luther und Fronsberger und deren fortwährende, unangefochtene Geltung (Hanak, Militärseelsorge, 1971, S. 5 ff.; Vogt, Kirche, S. 51 und 103 f.); auch die Kriegstheologie des I. und II. Weltkrieges belegte wesentliche Gemeinsamkeiten (Messerschmidt, Militärseelsorge, S. 41; Vogt, Religion, S. 21 f., 643 f).
47) Helmut Holzapfel, Unter nordischen Fahnen, die Militärseelsorge der Jesuiten in den nordischen Ländern im 17. und 18. Jahrhundert, Paderborn 1954.
Leander Petzoldt (Hg.), Magie und Religion, Beiträge zu einer Theorie der Magie, Darmstadt 1978 (mit zahlreichen Fallbeispielen magischer Denkstrukturen und Praktiken aus dem Militär und den Kirchen).
48) Rolf Vogel, Ein Stück von uns, Deutsche Juden in deutschen Armeen 1813-1976, eine Dokumentation, Mainz 1977 (mit einem Beitrag zur jüdischen Militärseelsorge). Arnold Vogt, Volle Gleichstellung nie erreicht, Chancen und Grenzen jüdischer Religion im deutschen Militär, Serie in: Tribüne-Zeitschrift zum Verständnis des Judentums, Frankfurt, Heft Nr. 99/ 1986 bis Nr. 101/1987
49) Peter Dade, Fahneneid und feierliches Gelöbnis, zur militärischen Verpflichtungsform in der deutschen Wehrgeschichte, Darmstadt 1971.
Wolfgang Krüger, Auferstehung aus Krieg und KZ in der bildenden Kunst der Gegenwart - mit einem Beitrag über die historische Entwicklung des Gedenkens an die Kriegstoten von Hans Kurt Boehlke, Kassel 1986.
Vogt, Religion, S. 387-454.
Ein Desiderat bleibt die umfassende Untersuchung freier, verbandlicher Hilfseinrichtungen der Feldseelsorge vor allem in der Kriegsgräberfürsorge und in der kirchlichen "Kriegshilfe". Vgl. dazu: Heinrich Missalla, Für Volk und Vaterland, die kirchliche Kriegshilfe im 2. Weltkrieg, Königstein 1978.
Hans Josef Wollasch, Kriegshilfe der Caritas im 1. Weltkrieg, eine Skizze, in: Caritas - 87. Jahrbuch des Deutschen Caritas-Verbandes, Freiburg 1987. Vogt, Kirche, S. 40 ff., 61-72.
50) Heinz Gollwitzer, Zum deutschen politischen Regionalismus des 19. und 20. Jahrhundert, in: Alfred Hartlieb von Wallthor und Heinz Quirin (Hg.), "Landschaft" als interdisziplinäres Forschungsproblem, Vorträge und Diskussionen des Kolloquiums am 7./8. 11. 1975, Münster 1977 (Regionalismus als Ausdruck untergegangener Staatlichkeit und Territorialität). Manfred Smuda (Hg.), Landschaft, Frankfurt/Main 1986 (Landschaft/Region als Ausdruck subjektiv-ästhetischen Empfindens). Militärseelsorge-Zeitschrift, Bonn, Heft 1/1986-1/1989.
51) Vgl. Thomas Nipperdey, Religion im Umbruch, Deutschland 1870-1918, München 1988. John Keegan, Das Antlitz des Krieges, Wien 1978.
52) Vogt, Religion, S. 538 L, 599 f.
53) Heinz Eduard Tödt, Vorwort, in: Rudolph, Militärkirchenwesen, S. 5. Auch auf katholischer Seite wurde die elementare Bedeutung des Militärs erwähnt, bei Güsgen (Militärseelsorge, S. 465) zum Beispiel in Anlehnung an den Militärhistoriker Otto Ernst Schüddekopf.

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